Erstes Gutschriftsverfahren für Großkunden

Einführung eines elektronischen Gutschriftverfahren.
Dieses Verfahren der Abrechnung entlastet Konzerne in Zeit und Aufwand (Stichwort: Gemeinkosten) und erfordert passgenaue IT-Systeme auf Lieferanten- und Kundenseite. Eine „medienbruchfreie“ elektronische Abwicklung wird geschaffen. Alle Anforderungen und Auflagen zur Anwendung dieses Verfahrens erfordern die Freigabe durch das Bundesfinanz-Ministerium, Berlin.