Aktenvernichter Beratung: richtig auswählen und einsetzen.
Sicherheit beim DSGVO-konformen Umgang mit personenbezogenen Daten.
Die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung DSGVO und was Sie beim Umgang mit personenbezogenen Daten auf Papier und digitalen Speichermedien wissen müssen.
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung für alle europäischen Mitgliedsstaaten verbindlich. In dieser Verordnung ist einheitlich der Umgang mit personenbezogenen Daten geregelt. Diese Verordnung gilt für Daten auf elektronischen Medien und für personenbezogene Daten, die auf Papier enthalten sind. Durch die Nutzung von Aktenvernichtern können Sie für eine rechtssichere Vernichtung sorgen. Wir bieten professionelle Aktenvernichter, die dem Anspruch an die Datenschutz-Grundverordnung gerecht werden.
Was sind eigentlich personenbezogene Daten?
Personenbezogene Daten sind gemäß der DSGVO "alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen". Vereinfacht gesagt wären dies zum Beispiel Angaben zu einer Person wie Name, Familienstand, Schulbildung, E-Mail-Adresse, Familienstand, Telefonnummer, Adresse, KFZ-Kennzeichen usw.
Wie gehe ich mit personenbezogenen Daten rechtssicher um?
Personenbezogene Daten müssen nach der Speicherung auf physikalischen Medien wie USB-Sticks, CDs, DVDs etc. und vor allem auch auf Papier vernichtet werden, sobald diese nicht mehr gebraucht werden, oder falls dies von der betroffenen Person eindeutig gewünscht wird. Aktenvernichter bieten die einzig sichere Lösung den Datenschutzbestimmungen der DSGVO gerecht zu werden.
Aktenvernichter von HSM®zum VorteilspreisSo vernichten Sie personenbezogene Daten sicher.
DSGVO-konforme Aktenvernichter mit Partikelschnitt
Welchen Aktenvernichter Sie nutzen, sollte sich nach Ihrem benötigten Anwendungsszenario und den Schutz- und Sicherheitsklassen der DIN 66399 richten. Bei Einhaltung dieser DIN Norm ist eine zertifizierte und rechtskonforme Datenträgervernichtung gegeben. So können Sie zum Beispiel Kreditkarten, CDs und DVDs vernichten. Papier wie Kontoauszüge, Steuerdokumente und personenbezogenen Daten können sicher geschreddert werden.
Wir empfehlen beim Umgang mit personenbezogenen Daten einen Aktenvernichter mit Partikelschnitt und einer Sicherheitsstufe von P-4 oder höher von HSM®.
Aktenvernichter mit Sicherheitsstufe P-4
Datenträger mit besonders sensiblen und vertraulichen Daten sowie personenbezogenen Daten, die einem erhöhten Schutzbedarf unterliegen, z.B. Bilanzen und Konditionen sowie Gehaltsabrechnungen, Personaldaten, Arbeitsverträge, medizinische Berichte, Steuerunterlagen von Personen.
Partikelgröße max. 160 mm², ca. 389 Teile (DIN A4)Aktenvernichter mit Sicherheitsstufe P-5
Datenträger mit geheim zu haltenden Informationen, mit existenzieller Wichtigkeit für eine Person, ein Unternehmen oder eine Einrichtung, z.B. Patente, Konstruktionsunterlagen, Strategiepapiere, Wettbewerbsanalysen oder Prozessunterlagen.
Partikelgröße max. 30 mm², ca. 2.079 Teile (DIN A4)Unternehmensdaten
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung DSGVO
Die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung hat Auswirkung auf alle Unternehmen, die Waren oder Dienstleitungen anbieten und personenbezogene Daten verarbeiten. Dies kann zum Beispiel eine Vertriebsabteilung, eine Marketingabteilung, das Rechnungswesen oder die Serviceabteilung eines Unternehmens sein. Gemäß der neuen Datenschutz-Grundverordnung besteht eine Nachweißpflicht über den rechtskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten.
Aber wie steht es mit internen Daten, ohne Personenbezug?
Auch hier sollten Unternehmen darauf achten, dass Dokumente und Schriftstücke nicht einfach in dem Papierkorb landen.
- Was passiert mit handschriftlichen Notizen?
- Wo werden Fehldrucke entsorgt?
- Wer bekommt eine Budgetplanung oder einen Marketingplan in die Hand?
Diese Unterlagen stellen für Unternehmen einen großen Wert dar und sollten daher durch fahrlässigen Gebrauch nicht in die falschen Hände gelangen.
Wählen Sie den direkten Weg zu mehr Sicherheit mit Aktenvernichtern
Denn ein Missbrauch kostet nicht nur viel Geld, sondern schadet auch dem gutem Ruf eines Unternehmens. Sollten dabei auch noch personenbezogene Daten von Dritten verletzt werden, drohen hier rechtliche Konsequenzen und hohe Geldstrafen.
Handeln Sie jetzt und schützen Sie Ihr Unternehmen durch Aktenvernichter.
Die Aktenvernichter in unserem Sortiment sind gemäß der DIN 66399 in verschiedenen Schutz- und Sicherheitsstufen aufgeteilt. Welche Kriterien und technische Beschaffenheit ein Aktenvernichter aufweisen muss wird durch Sicherheitsstufe und Schutzklassegemäß DIN 66399 bestimmt.
Für jedes Sicherheitsbedürfnis die richtige Lösung
Ermitteln Sie den Schutzbedarf Ihrer Datenträger anhand der Sicherheitsstufen der DIN 66399
Geringer Schutzbedarf für interne Daten - SCHUTZKLASSE 1
Streifenschnitt - P-2
Streifenbreite max. 6 mm, ca. 35 Teile (bei DIN A4, 80g/qm) für Interne Unterlagen, die unlesbar gemacht oder entwertet werden sollen, z. B. unternehmensinterne Kommunikation wie abgelaufene Anweisungen, Reiserichtlinien, Aushänge, Formulare.
Partikelschnitt - P-3
Partikelgröße max. 320 mm², ca. 194 Teile (bei DIN A4, 80g/qm) für Datenträger mit sensiblen und vertraulichen Daten sowie personenbezogenen Daten, die einem erhöhten Schutzbedarf unterliegen, z. B. Umsatzauswertungen und Steuerunterlagen von Unternehmen sowie Angebote, Bestellungen etc. mit Adressdaten von Personen.
Hoher Schutzbedarf für vertrauliche Daten. - SCHUTZKLASSE 2
Partikelschnitt - P-4
Partikelgröße max. 160 mm², ca. 389 Teile (bei DIN A4, 80g/qm) Datenträger mit besonders sensiblen und vertraulichen Daten sowie personenbezogenen Daten, die einem erhöhten Schutzbedarf unterliegen, z. B. Bilanzen und Konditionen sowie Gehaltsabrechnungen, Personaldaten/-akten, Arbeitsverträge, medizinische Berichte, Steuerunterlagen von Personen.
Partikelschnitt - P-5
Partikelgröße max. 30 mm², ca. 2.079 Teile (bei DIN A4, 80g/qm) für Datenträger mit geheim zu haltenden Informationen mit existenzieller Wichtigkeit für eine Person, ein Unternehmen oder eine Einrichtung, z. B. Patente, Konstruktionsunterlagen, Strategiepapiere, Wettbewerbsanalysen, Prozessunterlagen.
Sehr hoher Schutzbedarf für besonders vertrauliche und geheime Daten. - SCHUTZKLASSE 3
Partikelschnitt - P-6
Partikelgröße max. 10 mm², ca. 6.237 Teile (bei DIN A4, 80g/qm) für Datenträger mit geheim zu haltenden Unterlagen, wenn außergewöhnliche Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind, z. B. Forschungs- und Entwicklungsunterlagen, behördliche Bereiche.
Partikelschnitt - P-7
Partikelgröße max. 5 mm², ca. 12.474 Teile (bei DIN A4, 80g/qm) für strengst geheim zu haltende Daten, bei denen höchste Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind, z. B. geheimdienstliche oder militärische Bereiche.
Medientypen-Bezeichnung gemäß DIN 66399
Diese Medientypen können vernichtet werden
P
Unterlagen aus Papier und leichtem Karton, Druckformen
O
CDs, DVDs, Blu-Ray-Discs
T
Disketten, ID-Karten mit Magnetstreifen, Magnetband-Kassetten
E
USB-Sticks, Chipkarten, Flashspeicher, Speicherkarten aus Digitalkameras
F
Film, Mikrofilm, Folie
Aktenvernichter sollten ein Teil des DSGVO-konformen Datenschutzkonzepts eines Unternehmens sein.
Die Organisation des Datenschutzes liegt in der Verantwortung des Unternehmens.
Wir bieten Ihnen in unserer Kategorie Bürotechnik - Aktenvernichter ein großes Sortiment an Aktenvernichtern an.
Ihre Kaufentscheidung sollte sich nach Ihrem benötigten Anwendungsszenario und den Schutz- und Sicherheitsklassen der DIN 66399 richten. Bei Einhaltung dieser DIN Norm ist eine zertifizierte und rechtskonforme Datenträgervernichtung gegeben. So können Sie zum Beispiel Kreditkarten, CDs und DVDs vernichten. Papier wie Kontoauszüge, Steuerdokumente und personenbezogene Daten können geschreddert werden.
Detaillierte Informationen zu den Schutz- und Sicherheitsklassen der DIN 66399.
Bei der Wahl des richtigen Aktenvernichters sind vor allem folgende Fragen und Kriterien zu berücksichtigen.
- Welche Sicherheitsstufe soll der Aktenvernichter aufweisen?
- Welche Materialien sollen durch den Aktenvernichter bearbeitet werden?
- Welche Kapazität soll der Aktenvernichter pro Arbeitsgang aufnehmen können?
- An welchem Ort im Unternehmen steht der Aktenvernichter?
- Wie viele Personen nutzen den Aktenvernichter?
Unsere Top Hersteller aus dem Sortiment Aktenvernichter
Weitere Produktinformationen zu Aktenvernichter und Zubehör entnehmen Sie unserer Gesamtübersicht: Aktenvernichter Übersicht
Schutzklassen | Beschreibung |
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Schutzklasse 1 | Normaler Bedarf für interne Daten. Der Schutz personenbezogener Daten muss gewährleistet sein. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Betroffene in seiner Stellung und seinen wirtschaftlichen Verhältnissen beeinträchtigt wird. |
Schutzklasse 2 | Hoher Bedarf für vertrauliche Daten. Der Schutz personenbezogener Daten muss gewährleistet sein. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Betroffene in seiner gesellschaftlichen Stellung oder in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen erheblich beeinträchtigt wird. |
Schutzklasse 3 | Sehr hoher Bedarf für besonders geheime Daten. Der Schutz personenbezogener Daten muss unbedingt gewährleistet sein. Andernfalls kann es zu einer Gefahr für Leib und Leben oder für die persönliche Freiheit des Betroffenen kommen. |
Schutzklassen | Sicherheitsstufen |
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Daten der Schutzklasse 1 | Datenträger der Schutzklasse 1 können den Sicherheitsstufen 1, 2 und 3 zugeordnet werden. Ausnahme: Handelt es sich um personenbezogene Daten, ist nur eine Zuordnung zur Sicherheitsstufe 3 erlaubt. |
Daten der Schutzklasse 2 | Datenträger der Schutzklasse 2 können den Sicherheitsstufen 3, 4 und 5 zugeordnet werden. |
Daten der Schutzklasse 3 | Datenträger der Schutzklasse 3 können den Sicherheitsstufen 4, 5, 6 und 7 zugeordnet werden |
Sicherheitsstufen | Datenträger-Vernichtungsempfehlung |
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Sicherheitsstufe 1 | Allgemeine Daten - Reproduktion mit einfachem Aufwand: |
Sicherheitsstufe 2 | Interne Daten - Reproduktion mit besonderem Aufwand: |
Sicherheitsstufe 3 | Sensible Daten - Reproduktion mit erheblichem Aufwand: |
Sicherheitsstufe 4 | Besonders sensible Daten - Reproduktion mit außergewöhnlichem Aufwand: |
Sicherheitsstufe 5 | Geheim zu haltende Daten - Reproduktion mit zweifelhaften Methoden: |
Sicherheitsstufe 6 | Geheime Hochsicherheitsdaten - Reproduktion technisch nicht möglich: |
Sicherheitsstufe 7 | Top Secret Hochsicherheitsdaten - Reproduktion ausgeschlossen: |